Auf diese Pflege-Änderungen sollten Sie achten
- aktifitas
- 17. Apr. 2014
- 1 Min. Lesezeit
Millionen Pflegebedürftige sollen ab dem kommenden Jahr um vier Prozent höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Laut dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur ersten Stufe der Pflegereform soll das Zusatzkosten von 880 Millionen Euro verursachen. Für zusätzliche Betreuung in Pflegeheimen werden jährlichen rund 510 Millionen Euro mehr veranschlagt. Insgesamt soll der Beitragssatz Anfang 2015 um 0,3 Punkte angehoben werden, so sollen 3,63 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden.
Damit Pflegebedürftige richtig von der Reform profitieren, lohnt es jetzt ganz besonders, ihre Pflegestufe überprüfen zu lassen. Pflegende Angehörige haben jederzeit die Möglichkeit, einen Höherstufungsantrag zu stellen, der bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht wird, bei der man versichert ist. Damit beantragt man eine erneute Begutachtung.
Als Begründung reicht anzugeben, dass die Situation sich verschlechtert hat, heißt es beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der die Gutachten im Auftrag der Pflegekassen durchführt. Auf diese Begutachtung sollten sich Angehörige und Pflegebedürftiger vorbereiten.
Ein einfaches Schreiben reicht aus
Ohne einen solchen Antrag ändert sich nichts an der Pflegestufe. Wie oft Gutachter – meist Krankenschwestern, Altenpfleger oder Ärzte – die Einstufung neu einschätzen, lässt sich pauschal nicht sagen. "Fristen dafür gibt es nicht", sagt Christiane Grote vom Medizinischen Dienst. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes müssten Angehörige selbst aktiv werden.
QUELLE: Artikel "Die Welt", 13.04.2014 _ http://www.welt.de/finanzen/pflege/article126900221/Auf-diese-Pflege-Aenderungen-sollten-Sie-achten.html
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